| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Vertragsschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen
uns und unseren Vertragspartnern erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
(ALZB). Es gelten ausschließlich unsere ALZB. Die Geschäftsbedingungen
unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren Widerspruch nicht. Alle
Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt
wurden.
2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend, bei Abgabe eines Angebotes mit zeitlicher Bindung durch
uns, dieses Angebot im Falle fristgemäßer Annahme, sofern keine
rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Es gelten die Preise aus unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.Alle Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager, enthalten also keine Transport-
oder Versicherungskosten, soweit bei der Angebots- und/oder Auftragsannahme
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.Ebenso umfassen die Preise nicht die im Empfangsland anfallenden Steuern
und Abgaben. Diese Steuern und Abgaben gehen vielmehr zu Lasten des Bestellers.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere
Rechnungen sofort nach Erhalt innerhalb von 15 Tagen
ab Rechnungsdatum rein netto fällig.Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben, die aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.Die Aufrechnung gegen unsere Zahlungsaufforderung ist unzulässig,
soweit nicht die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.Hält der Vertragspartner Zahlungsbedingungen nicht ein, werden unsere
Forderungen ohne jeden Abzug sofort in bar fällig, wenn nicht im
Einzelfall der Verstoß gegen die Zahlungsbedingungen unwesentlich
ist.Soweit Rabatte, Boni, o.a. bewilligt werden, fallen diese weg, wenn der
Vertragspartner nicht fristgerecht zahlt.Bei Verzug werde Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem
Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz nachgewiesen wird.Bestehen Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit unseres Vertragspartners,
so können wir Sicherstellung des Kaufpreises verlangen. Zahlungsverzug,
Wechselprotest oder diesen beiden Ereignissen ähnliche Ereignisse
rechtfertigen derartige Bedenken. Wir haben in diesem Fall das Recht,
unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Vorstehendes gilt nicht
gegenüber.Nichtkaufleuten, sofern mit Ihnen bei Vertragsabschluß Ratenzahlung
vereinbart war; in diesem Fall verbleibt uns jedoch ein Recht zum Rücktritt
vom Vertrag.
5. Lieferzeit
Verbindliche und unverbindliche Lieferfristen und Liefertermine gelten
nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zugesichert
wurden.Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Klärung aller Einzelheiten,
soweit noch Unklarheiten über Einzelheiten des Auftrags bestehen.
Und wie auf diese Unklarheiten in der Auftragsbestätigung oder später
schriftlich hingewiesen haben.Lieferfristen und Liefertermine geben stets den Zeitpunkt der Lieferung
ab Lager bzw. ab Werk an.Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln,
behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten u.ä.
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen
und die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
Einfluß nehmen, verlängert sich die Lieferfrist um angemessene
Zeit. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
Wird durch die genannte Umstände Lieferung und Leistung unmöglich
oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei.Das gleiche gilt, sofern unser Vorlieferant ohne unser Verschulden seinen
vertraglichen Lieferpflichten nicht nachkommt und uns eine anderweitige
Ersatzbeschaffung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht
möglich war.Beginn und Ende der genannten Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen.Wir kommen in jedem Fall nur in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit
auf schriftliche Mahnung des Bestellers aus von uns zu vertretenen Gründen
nicht innerhalb angemessener Nachfrist liefern und der Besteller sich
nicht seinerseits mit einer Verpflichtung aus dem laufenden Geschäft
in Verzug befindet.Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit durch uns auf höchstens
5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller darüber hinaus
vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt des Leistung
verlangen, muß er uns nach Ablauf der vorgenannten Frist eine angemessene
Frist zur Lieferung setzten. Hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Besteller
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Wird uns während des Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich,
so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir
haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten
wäre.Nimmt der Besteller den vereinbarten Liefergegentand nicht ab, so befindet
er sich in Annahmeverzug. In diesem Fall können wir von unserem gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen. Verlagen wir Schadensersatz, so beträgt
dieser 10 % des vereinbarten Preises. Der Schadensersatz ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen
oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.
6. Gefahrübergang
mit der Übergabe na den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
mit dem verlassen des Lagers oder Werkes geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes
das Lager oder Werk verläßt. Der Besteller hat in diesem Fall
Ansprüche gegen uns nur aus schuldhafter Verletzung der Beförderungspflicht.Soweit der Besteller keine besonderen Anweisungen gibt, wählen wir
das Transport- und Schutzmittel. für die ordnungsgemäße
Auswahl des Transport- und Schutzmittels haften wir nur im Falle grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und
für Rechnung des Bestellers zu versichern.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Ansprüche, die uns im Zusammenhang mit der Lieferung
entstehen, insbesondere Forderungen aus Reparaturen, Ersatz-, Zubehör-
und Betriebsstofflieferungen, Einstell- und Versicherungskosten unser
Eigentum.Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann,
bei dem der Vertag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt
der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus unseren
laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Besteller haben.
Auf Verlagen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit der konkreten Lieferung
in Zusammenhang stehenden Forderungen befriedigt hat und für die
übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine
angemessene Sicherung besteht.Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller
im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete
Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Rechnungswertes zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum
Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsanteile
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden unsere Ware
mit anderen beweglichen Gegenstände zu einer einheitlichen Sache
verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als
vereinbart, daß der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt,
soweit die Hauptsache dem Besteller gehört.Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen gewöhnlichen Geschäftsbedingungen veräußern.Ist der Besteller Kaufmann, so werden dessen Forderungen aus der Weiterveräußerung
bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen insoweit die Abtretung an
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten
Waren veräußert, so steht uns an der Abtretung gemäß
den vorstehenden Bedingungen ein dem Verhältnis zum Fakturawert der
entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Bei Weiterveräußerung
von Waren, an denen wir nach den obigen Ausführungen Miteigentumsanteile
haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unserer Miteigentumsanteile.
Die abgetretenen Forderungen gelten in dem selben Umfang zur Sicherheit
wie die Vorbehaltsware.Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet
bzw. beschlagnahmt, so ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Insoweit entstehenden Kosten und Schäden trägt
der Besteller.Der Besteller gesteht uns zu, daß wir im Falle der Nichtlieferung
der vertraglichen Verpflichtung durch ihn unsere Eigentumsrechte selbst
und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe gelten machen können
und insbesondere Wegnahme des Liefergegenstandes ermächtigt sind.
8. Warenrücknahme
Wir nehmen mangelfreie Ware nur nach vorheriger Zustimmung im Einzelfall
zurück. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, einen Betrag
in Höhe von 15 % des zu erstattenden Kaufpreises oder Werklohns für
die Rücknahme einzubehalten. Dieser Betrag kann höher oder niedriger
anzusetzen sein , wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder
der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.Sonderartikel oder Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht
zurückgenommen.
9. Gewichte, Maße und Abweichungen
Eine Abweichung im Gewicht, Stückzahl oder Spezifikation der gelieferten
Ware von unseren Angaben auf dem Lieferschein und auf der Rechnung ist
vom Besteller zu beweisen, sofern wir eine von Besteller unterschriebene
gleichlautende Empfangsbestätigung haben.Je nach Art der Ware sind Mehr- oder Minderlieferung auf die vereinbarten
Stückzahlen oder Gewichte im Handels und Branchenüblichen Rahmen
bis zu 10 % gestattet.Für die vorbeschriebenen Abweichungen gelten die DIN-Toleranzen
und handelsüblichen Abweichungen.
10. Gewährleistung
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängel verjähren entsprechen
den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung
des Vertragsgegenstandes.Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn
der Besteller einen Juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist,
der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung der gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Im Fall von Mängeln an der Vertragsware erfolgt nach unserer Wahl
die Nacherfüllung, d.h. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache. Scheitert die Nacherfüllung, so hat der
Besteller das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Das gleiche gilt bei Verzug mit der Nacherfüllung, wenn uns der Besteller
eine angemessene Nachfrist gesetzt und diese Frist abgelaufen ist.
11. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorgenannten
Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich
zugestanden Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus
welchem Rechtsgrund und gleich welcher Benennung, sind ausgeschlossen,
soweit uns nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden kann, es sie denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche,
die auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
durch eine von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
zu vertretende Pflichtverletzung beruhen.Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlicher
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für
von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
12. Erfüllungsort, Gerichtstand
Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus einem Vertragsverhältnis
ist 28865 Lilienthal.Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand unser Sitz in 28865 Lilienthal.Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. |